Universelle Krankenversicherung ist ein Ziel für jedes Land. Staatsbürger suchen das günstigste und beste System. In Deutschland sind alle Bürger verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Nina Gutzeit (17 Jahre) erklärt das System.
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Zum Großteil werden die deutschen Bürger durch die GKV versichert, um die 89 %. Die Unterschiede zwischen der GKV und der PKV sind die Kosten und die Leistung.
Die GKV steht für jeden offen. Durch Beiträge aller Krankenversicherten sowie der Arbeitgeber und durch Steuereinnahmen wird die GKV finanziert. Zusätzlich müssen Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, einen Anteil ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. 2019 liegt die Grenze bei 4.537,50 € monatlich. Zusätzlich können Kinder und Ehepartner, die kein Einkommen haben, kostenlos mitversichert werden. GKV-Versicherte werden ausschließlich bei Ärzten mit Kassenzulassung behandelt und müssen eine Zuzahlung für die Kosten der Medikamente leisten.
Personen, die bei privaten Krankenkassen versichert werden, zahlen einen Beitrag abhängig von ihrem Versicherungsrisiko. Das Versicherungsrisiko wird unter anderem durch Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen bestimmt. Private Krankenkassen müssen nicht jeden aufnehmen, der in der Krankenkasse versichert werden will. Dafür haben die PKV-Versicherten freie Arztwahl und die PKV übernimmt einen Teil der Kosten für Medikamente. Die PKV hat verschiedene Versicherungsmodelle, die unterschiedliche Kosten übernehmen.
Solidaritätsprinzip
Das deutsche Gesundheitssystem funktioniert gut wegen des Solidaritätsprinzips. Das bedeutet, dass wenn ein gesetzlich Versicherter medizinische Versorgung braucht, tragen alle Versicherten das Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten. Da alle Versicherten füreinander da sind, gibt es einen Umverteilungseffekt. Der Umverteilungseffekt bedeutet: Ein Teil der Versicherten sind die Nettoeinzahler/innen. Sie verbrauchen weniger als sie einzahlen. Zum großen Teil sind die Nettoeinzahler/innen jüngere, gesündere Erwerbstätige. Die anderen sind die Nettoempfänger/innen: chronisch Kranke, die meisten Rentner/innen und Mitversicherte, schreiben Prof. Dr. Ralph Tunder und Jan Ober.
2019 sind Änderung zu dem Gesundheitssystem in Kraft getreten, die Arbeitnehmern und Rentnern bei ihren Beiträgen deutlich helfen. In der GKV wird die paritätische Finanzierung eingeführt. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber mehr als bisher – und zwar jetzt die Hälfte – von den Kosten für Krankenversicherung übernehmen. Allerdings steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 % auf 3,05 %. Dafür gibt es aber mehr Leistungsangebote wie z. B. bei der Darmkrebsvorsorge oder dem Schutz vor HIV-Infektionen.