Soziale Leistungen für Ausländer in Deutschland

Der Anstieg von Ausländern, die 2012 nach Deutschland gekommen sind, um ein neues Leben zu beginnen, ist der höchste seit 1993. Der Anteil von Ausländern an der Bevölkerung in Deutschland beträgt 8.2% . Die meisten kommen aus EU-Ländern und anderen Europäischen Ländern.

Text: Paula Araneda, 17 Jahre
Featurefoto: 360b / Shutterstock.com

Die neu ins Ausländerzentralregister aufgenommenen Ausländer stammen zu 80 Prozent aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dabei nahm die Ausländerzahl aus denjenigen Ländern besonders stark zu, die 2004 der EU beigetreten sind, wie zum Beispiel Polen, Ungarn und Slowenien: Sie stieg gegenüber 2011 um 15,5 Prozent. Außerdem stieg die Zahl der Zuwanderer aus Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Spanien.

Soziale Leistungen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es jedem EU-Bürger, in einem anderen Staat ein abhängiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten braucht ein EU-Bürger nichts als ein gültiges Ausweisdokument. Die ersten drei Monate, die man in Deutschland lebt, hat man jedoch kein Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn man sich länger in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten will, muss man Arbeitnehmer oder Selbständiger sein.

Eine wichtige Sozialleistung, die EU-Bürger in Deutschland haben, ist das Kindergeld. Sie bekommen 184 Euro im Monat für die ersten und zweiten Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere. Weitere Leistungen sind Sozialhilfe und Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beträgt seit Januar maximal 391 Euro im Monat. Das Sozialgesetzbuch für die Sozialhilfe stellt klar, dass die staatliche Hilfe nicht an Ausländer gezahlt wird, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

Als Arbeitnehmer haben Ausländer Anspruch auf eine Krankenversicherung nach deutschem Recht. Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben. EU-Ausländer, die in Deutschland als Selbständige arbeiten, brauchen ebenfalls eine Krankenversicherung, wie alle Ausländer, die in Deutschland einen Job suchen. Ausländer, die aus EU-Nationen kommen, können eine deutsche Krankenversicherung auch während der Jobsuche erhalten.

Ausländer haben den gleichen Anspruch auf Arbeitslosengeld wie Deutsche. Sie müssen in Deutschland wohnen und zwischen 15 und 64 Jahre alt sein. Touristen, Saisonarbeitsnehmer, Asylsuchende und Geduldete sind jedoch von Arbeitslosengeld ausgeschlossen, weil sie nicht in Deutschland wohnen, das heißt, die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..